Haftung bei Mesantis Berlin

Jede/r Zahnarzt/Zahnärztin – mit oder ohne Fachkunde - kann Patienten zu MESANTIS überweisen. Die rechtfertigende Indikation nach §23 der Röntgenverordnung stellen die fachkundigen MESANTIS-Befundungsärzte/innen. Bei MESANTIS trägt nicht ein Überweiser die Haftung für eventuell übersehene pathologische Befunde, sondern in jedem Fall ausschließlich MESANTIS.

Durch MESANTIS kann ein Überweiser jedem Patienten strahlungsarme 3D-Diagnostik anbieten, ohne betriebswirtschaftliche oder haftungstechnische Risiken eingehen zu müssen.